Seit letztem Jahr sehen sich Unternehmen zunehmend mit Begriffen wie „Nachhaltigkeitsberichterstattung“, „ESG-Reporting“ oder „CSRD-Berichtspflicht“ konfrontiert. Nachdem auf EU-Ebene Anfang des Jahres 2023 die sogenannte „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) in Kraft getreten ist, haben sich viele Unternehmen bereits mit der Thematik auseinandergesetzt, doch viele Fragen sind noch immer ungeklärt.
Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises hat gemeinsam mit der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW) die neue Formatreihe „Nachhaltigkeitsbericht im Blick“ entwickelt, um die betroffenen Unternehmen in den jeweiligen Kreisgebieten auf diesem Weg zu unterstützen. Zukünftig werden sowohl Präsenz- als auch Onlineformate und Handreichungen angeboten.
Die Auftaktveranstaltungen der Formatreihe finden in Präsenz am 8. April 2024 im Oberbergischen Kreis. Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden u. a. folgende Fragen beantwortet:
- Was bedeutet die Richtlinie für mein Unternehmen?
- Welche Unternehmen sind konkret betroffen?
- Wie sieht meine Betroffenheit durch die Lieferkette aus?
- Ab wann müssen wir berichten?
- Was sind erste Schritte, die ich tun kann?
- Wie kann ich als Grundlage meine CO2-Bilanzierung erstellen?
- Wie haben Unternehmen bisher ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellt?
Am 15.04.2024 findet das identische Programm im Rheinisch-Bergischen Kreis (Bergisch-Gladbach) statt.
Die Agenda und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.