Verwendung von recyceltem Kunststoff in Lebensmittelverpackungen: Neue Verordnung (EU) 2022/1616 tritt am 10. Oktober in Kraft

Die Europäische Kommission hat am 22. September 2022 die seit langem erwartete neue „Verordnung über die Sicherheit von Materialien und Gegenständen aus recyceltem Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen“, erlassen. Sie wird im Oktober in Kraft treten und die bisherige Verordnung (EG) Nr. 282/2008 ersetzen.

Die Verordnung soll der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine klarere Grundlage dafür bieten, die Eignung von Recyclingverfahren und die Sicherheit der mit ihnen hergestellten Recyclingkunststoffe für den Einsatz in Lebensmittelverpackungen zu bewerten.

Weiterführende Informationen: Kreislaufwirtschaft: Neue EU-Vorschriften ermöglichen Verwendung von recyceltem Kunststoff in Lebensmittelverpackungen (europa.eu)