Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verabschiedet. Das Gesetz schafft den nationalen Vollzugsrahmen für die europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (bekannt als PPWR - Packaging and Packaging Waste Regulation) und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG).
Hintergrund ist, dass die EU-Verpackungsverordnung am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist und ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt.
Mit dem Gesetz werden die ab August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt und das bisherige Verpackungsgesetz wird ersetzt. Konkret wird ab 2028 die Recyclingquote für Kunstoffabfälle auf 75 Prozent erhöht. Ab 2030 sollen es 80 Prozent sein. Damit sollen Verpackungsmengen insgesamt deutlich reduziert werden.
Ziel ist es laut Bundesregierung zudem, die Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. So werden etwa verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit eingeführt. Verpackungen sollen zum Beispiel so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe wie bestimmte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) nicht verwendet werden. Auch eine Begrenzung überdimensionierter Verpackungen und eine Kennzeichnung ist vorgesehen. Damit sollen die richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung erleichtert werden.
Quelle: Deutscher Bundestag - Bundestag beschließt neue Verpackungsregeln