Parlamentarisches Frühstück in Düsseldorf

Mit einer politischen Veranstaltung für NRW-Landtagsabgeordnete klingen die kunststoffland NRW-Veranstaltungen in 2023 so aus, wie sie begonnen haben. In Kooperation mit TecPart - Verband Technische Kunststoff-Produkte e.V. und Unternehmensvertretern hat kunststoffland NRW Mitte Dezember zu einem Parlamentarischen Frühstück eingeladen, um über den (von der europäischen Chemikalienagentur ECHA veröffentlichten) Regulierungsentwurf für PFAS zu diskutieren.

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), von denen es rund 10.000 gibt, sind besonders stabil, was sie gerade für den Einsatz unter extremen Bedingungen prädestiniert. So finden sich PFAS beispielsweise in Dichtungen, Rohrleitungen, Ventilen, Pumpen, Isolierungen, Membranen usw., die hohen Temperaturen, Drücken, aggressiven Chemikalien oder Reibungen ausgesetzt sind. Ihr Einsatz erhöht auf diese Weise die Sicherheit. Viele Hightech-Anwendungen etwa in der Medizin, der Luftfahrt, der Energiewende oder Elektronik sind ohne PFAS undenkbar.

Gleichzeitig führt die hohe Stabilität dazu, dass sie, wenn sie in die Natur gelangen, kaum abgebaut werden und sich deshalb dort anreichern können. Deshalb sieht der ECHA-Entwurf vor, bis auf wenige Ausnahmen die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFAS auch als Inhaltstoff mit verschiedenen Fristen zu verbieten.

Fazit: Regulierung zum Schutz von Mensch und Umwelt unbedingt, aber wir meinen, dass man an eine so wichtige Stoffgruppe nicht so undifferenziert herangehen kann. Deshalb fordern wir eine risikobasierte Einzelfallbetrachtung, die nicht nur mögliche Gefahren, sondern auch die Nutzen der jeweiligen Verbindung gegeneinander abwägt. Die kleine Gruppe der Fluorpolymere, die bislang als Polymer of Low Concern (OECD) eingestuft wird, sollte vom Pauschalverbot ausgenommen werden, weil sie nicht toxisch, nicht bioakkumulativ, nicht wasserlöslich und nicht mobil ist. Das schließt die Verwendung von Fluorpolymeren in Anlagen einschließlich der erforderlichen Ersatzteile ein und betrifft insbesondere sicherheitsrelevante Verwendungen. Für Stoffe und Produkte, die bisher nicht substituierbar sind, müssen Ausnahmetatbestände gelten.

 

Bild: kunststoffland NRW