kunststoffland NRW: Unternehmen kommen beim dritten Entlastungspaket zu kurz! Aktuelle Energiepreissituation erfordert stärkere Entlastung

  • Forderungsschreiben an NRW-Wirtschaftsministerin Neubaur: Verband appelliert an Landespolitik kurzfristige direkte und unbürokratische Förderprogramme und Hilfen für Unternehmen bereitzustellen
  • Alarmierende Energiepreissituation für Kunststoffindustrie
  • Streckbetrieb für verbleibende AKW, damit Versorgungskrise bei Gas nicht auf den Strommarkt übergreift

Düsseldorf, 14. September 2022 – Die Wertschöpfungskette Kunststoff ist energieintensiv. Während bei der Herstellung des Rohmaterials im Rahmen der chemischen Produktion eine sichere und wettbewerbsfähige Gasversorgung im Vordergrund steht, erfolgt die Formung von Kunststoffen im Rahmen der Weiterverarbeitung vorwiegend unter Zuhilfenahme von Strom. Insofern hat die sichere als auch wettbewerbsfähige Versorgung mit Strom und Gas für die gesamte Wertschöpfungskette eine existentielle Bedeutung. „Vor diesem Hintergrund erfüllt uns die aktuelle Situation auf den Energiemärkten mit großer Sorge. Die Versorgungskrise bei Gas droht auf den Strommarkt überzugreifen. Das letzte Entlastungspaket enthält keine Maßnahmen für Unternehmen und industriellen Mittelstand. Angesichts des hierin drohenden Gefahrenpotentials für die Wirtschaft und insbesondere die Kunststoffindustrie, muss ein solches Überschwappen verhindert und Maßnahmen ergriffen werden“, so Dr. Ron Brinitzer, Geschäftsführer kunststoffland NRW. Für viele KMU sind nach Automobilkrise, Lieferkettenproblemen und Corona sämtliche Rücklagen aufgebraucht, so dass hier schnell gehandelt werden muss.

kunststoffland NRW fordert angesichts der alarmierenden Energiepreissituation:

  • Insbesondere für (mittelständische) Unternehmen, die die gestiegenen Preise auf der Einkaufsseite nicht weitergeben können und deshalb in Schieflage geraten, sind kurzfristige direkte und unbürokratische Förderprogramme und Hilfen analog den Coronahilfen bereitzustellen. Das gilt gerade mit Blick auf das Energiekostendämpfungsprogramm, welches bislang nur den engen Empfängerkreis sogenannter energieintensive Unternehmen im Fokus hat. Hier sind breitere Härtefallregelungen zur Unterstützung stark belasteter Unternehmen nötig, denen aufgrund der Energiepreise ohne Eigenverschulden jetzt die Insolvenz droht.
  • Der Gaseinsatz in der Verstromung ist unter Berücksichtigung der Wärmeauskopplung soweit wie möglich zu reduzieren. Kraftwerke mit niedrigeren Grenzkosten sollten zum Einsatz kommen, um die Merit-Order-Kurve möglichst weit nach rechts zu verschieben, so dass Gaskraftwerke so selten wie möglich preissetzend wirken. Neben einem massiven Ausbau der Erneuerbaren gehört hierzu kurzfristig das schnelle Wiederanfahren von Kohleblöcken und auch der vorübergehende Streckbetrieb der letzten AKW.
  • Kompensatorische Maßnahmen sind einzuleiten. Hierzu gehört u.E. eine Senkung der Netzentgelte im Umfang von EUR 2 Mrd., wie sie im Rahmen des Braunkohleausstiegs von der Kohlekommission vorgeschlagen wurde.
  • Flexibilisierung der nationalen CO2-Bepreisung, bei der der CO2-Preis sich in Abhängigkeit des Marktpreises ergibt und ein hoher Marktpreis automatisch zu einer Absenkung der CO2-Abgabe bis auf null führt, so dass die CO2-Abgabe nur bei niedrigen Marktpreisen greift. Ähnliche preisstabilisierende Elemente lassen sich auch beim europäischen CO2-Handel einführen. In Anbetracht der exorbitanten Energiepreise, sparen die Unternehmen ohnehin fossile Energieträger und senken damit ihre CO2-Emissionen, wo sie nur können.

„Wir müssen jetzt schnell was tun, sonst kommt es nicht nur zu Störungen in unseren Wertschöpfungsketten, sondern zu einer dauerhaften Schädigung unserer industriellen Basis“, machte Brinitzer die Dringlichkeit der Situation deutlich.