Klimaschutzgesetz passiert Bundestag

Die Bundesregierung hat, wie kunststoffland NRW berichtete, auf Druck des Bundesverfassungsgerichts schärfere Klimaziele beschlossen, die nun vom Bundestag befürwortet wurden. Dem novellierten Klimaschutzgesetz muss als Nächstes noch der Bundesrat zustimmen.

Das überarbeitete Klimaschutzgesetz sieht neue nationale Klimaschutzziele vor:

  • Das bestehende nationale Klimaschutzziel für das Jahr 2030 wird auf mindestens 65 Prozent erhöht.
  • Für das Jahr 2040 gilt ein neues nationales Klimaschutzziel von mindestens 88 Prozent.
  • Bis zum Jahr 2045 sind die Treibhausgasemissionen so weit zu mindern, das Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird.

Die im bisherigen Klimaschutzgesetz bereits festgelegten Jahresemissionsmengen der Sektoren werden für die Jahre bis 2030 neu festgelegt, um die Erreichung des ambitionierten nationalen Klimaschutzziels von mindestens 65 Prozent sicherzustellen.

Für den Industriesektor bedeutet das beispielsweise folgende kontinuierlich sinkende zulässige Jahresemissionsmenge in Millionen Tonnen CO2-Äquivalent: 2020 (186), 2021 (182), 2022 (177), 2023 (172), 2024 (165), 2025 (157), 2026 (149), 2027 (140), 2028 (132), 2029 (125) und 2030 (118).

Hinzu kommen sektorübergreifende jährliche Minderungsziele gegenüber 1990, die beginnend 2031 mit 67 Prozent kontinuierlich bis 2040 auf 88 Prozent ausgebaut werden sollen. Spätestens im Jahr 2032 wird die Bundesregierung einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, um auch die weiteren jährlichen Minderungsziele bis zur Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 gesetzlich festzulegen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung zum Klimaschutzgesetz 2021.

Klimaschutzgesetz
Klimaschutzgesetz/Quelle: Bundesregierung