EU-Kommission: Neues Maßnahmenpaket zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Stärkung des europäischen Kunststoffrecyclings

Die Europäische Kommission hat eine erste Reihe von Pilotmaßnahmen zur Beschleunigung des Übergangs Europas zu einer Kreislaufwirtschaft mit besonderem Schwerpunkt auf dem Kunststoffsektor vorgestellt. Durch die Optimierung des Recyclings von Kunststoffen werden diese Maßnahmen das Potenzial des Binnenmarkts weiter erschließen und die wirtschaftliche Sicherheit, die strategische Autonomie, die Wettbewerbsfähigkeit und die ökologische Nachhaltigkeit der EU verbessern. Dies steht im Einklang mit der Analyse des Draghi-Berichts, in dem Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz als wichtige Hebel zur Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas hervorgehoben werden.

Um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, verfolgt die Kommission einen zweistufigen Ansatz. In einem ersten Schritt umfasst dieses Paket von Pilotmaßnahmen angesichts des akuten Drucks auf bestimmte Sektoren eine Reihe konkreter kurzfristiger Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, insbesondere im Kunststoffsektor, und zur Förderung von Investitionen und Innovationen im weiteren Sinne. Zweitens wird die Kommission 2026 einen Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft mit weiteren horizontalen Maßnahmen vorschlagen, mit denen das Funktionieren des Binnenmarkts für Sekundärrohstoffe verbessert wird.

Die Kreislaufwirtschaft stellt eine große Chance für die Kunststoffbranche dar. Erkenntnisse der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission zeigen, dass kreislauforientierte Lösungen die klimabedingten Emissionen des Sektors um 45 % senken, den Energieverbrauch dekarbonisieren und die Handelsbilanz des Sektors bis 2050 um 18 Mrd. EUR pro Jahr verbessern können.

Der Kunststoffrecyclingsektor steht unter zunehmendem Druck: fragmentierte Märkte für recycelte Materialien, hohe Energiekosten, volatile Preise für neue Kunststoffe und unlauterer Wettbewerb aus Drittländern. Diese Herausforderungen haben bereits ihren Tribut gefordert, was zu einem geringeren Kapazitätsverbrauch und finanziellen Verlusten für EU-Recycler führt, was die Kreislaufziele der EU und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gefährdet.

Überwindung der Marktfragmentierung

Das Fehlen harmonisierter und vorhersehbarer EU-weiter Vorschriften für den freien Verkehr von recycelten Kunststoffen hat zu einem fragmentierten Markt geführt. Die heute vorgestellten Maßnahmen werden zu einem stärker integrierten Markt für Kunststoffe beitragen.

Im Rahmen des heutigen Pakets legt die Kommission einen Durchführungsrechtsakt vor, um EU-weite Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft von Kunststoffen im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie zu schaffen. Die Festlegung EU-weiter Normen dafür, wann recycelte Materialien wieder als Materialien zur Wiederverwendung gelten, ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines Binnenmarkts für recycelte Kunststoffe, zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für Recyclingunternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, und zur Gewährleistung einer stabilen Versorgung mit hochwertigen Rezyklaten in ganz Europa. Vor der endgültigen Annahme wird der Entwurf des Rechtsakts heute zur öffentlichen Rückmeldung bis zum 26. Januar 2026 veröffentlicht. 

Die Kommission legt den Mitgliedstaaten auch einen Durchführungsrechtsakt über den Rezyklatgehalt von PET-Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff im Rahmen der Einweg-Kunststoffrichtlinie zur Abstimmung vor. Diese Vorschriften könnten neue Möglichkeiten für chemische Kunststoffrecycler schaffen und sicherstellen, dass chemisch recycelte Kunststoffe unter bestimmten Bedingungen und ergänzend zu mechanisch recycelten Kunststoffen zur Erreichung der EU-Recyclingziele beitragen. Ein klarerer Rechtsrahmen dürfte auch die Rechtssicherheit verbessern und dazu beitragen, Investitionen in das chemische Recycling in ganz Europa zu mobilisieren.

Die Kommission plant auch, die Allianz für kreislauforientierte Kunststoffe neu zu beleben und zu stärken und sie als strukturierte und inklusive Plattform für die Zusammenarbeit entlang der gesamten Kunststoffwertschöpfungskette zu stärken, auf der Interessenträger aus der Industrie, die Mitgliedstaaten und die Kommission gemeinsam gemeinsame Prioritäten ermitteln und die wichtigsten Herausforderungen angehen können, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und Kreislauffähigkeit des europäischen Kunststoffsektors auswirken.

Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs

Um einen fairen Wettbewerb zwischen in der EU hergestellten und eingeführten Kunststoffen zu gewährleisten, erstellt die Kommission separate Zollcodes für neue und recycelte Kunststoffe. Dies wird die Durchsetzung der EU-Vorschriften über eingeführte Kunststoffe durch den Zoll und die nationalen Marktüberwachungsbehörden unterstützen.

Die Kommission kündigt auch Überwachungsbemühungen für EU- und globale Märkte für neue und recycelte Kunststoffe an, die als Grundlage für mögliche Handelsmaßnahmen dienen werden, um einen fairen Wettbewerb zwischen in der EU hergestellten und eingeführten Kunststoffen zu gewährleisten. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2026 eine Bestandsaufnahme dieser Maßnahmen vornehmen.

Förderung von Investitionen und Innovation

Die Kommission wird die Unterstützung für Kreislaufprojekte verstärken und dabei die Zusammenarbeit mit den nationalen Banken und der Europäischen Investitionsbank nutzen. Sie wird die transregionalen Zentren für die Kreislaufwirtschaft durch die Einrichtung eines Pilotprojekts für ein Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit (CCT) unterstützen. Die Hubs werden die intelligente Spezialisierung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern, um die Recycling- und Kreislaufwirtschaftspraktiken auszuweiten.

Bewertung der Auswirkungen der Einwegkunststoffrichtlinie

Die Kommission hat heute eine öffentliche Konsultation und eine Aufforderung zur Stellungnahme zur Bewertung der Richtlinie über Einwegkunststoffe (SUPD) eingeleitet. Dies ist der erste Schritt, um zu prüfen, wie gut die Richtlinie die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit verringert und gleichzeitig eine kreislauforientierte, innovative und nachhaltige Wirtschaft gefördert hat. Die Konsultation und die Aufforderung zur Stellungnahme stehen allen interessierten Parteien bis zum 17. März 2026 offen.

Hintergrund

Europa muss seinen Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beschleunigen. Die sinnvolle Nutzung begrenzter natürlicher Ressourcen ist für die Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Verringerung der CO2-Emissionen von entscheidender Bedeutung.

Obwohl die EU bei der Kreislaufwirtschaftspolitik eine Vorreiterrolle einnimmt, sind die Fortschritte nur langsam vorangekommen. Im Jahr 2024 stammten 12,2 % der in der EU verwendeten Materialien aus recycelten Materialien, was einem leichten Anstieg gegenüber 11,2 % im Jahr 2015 entspricht. Um die in den EU-Rechtsvorschriften sowie im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, im Clean Industrial Deal und im REsourceEU-Aktionsplan festgelegten Ziele zu erreichen, muss Europa Hindernisse für kreislauforientierte Verfahren beseitigen.

Wie im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit dargelegt, will die EU bis 2030 weltweit führend in der Kreislaufwirtschaft sein. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft, das bis Ende 2026 verabschiedet werden soll. Diese Akte wird zur Schaffung eines Binnenmarkts für recycelte Materialien beitragen und deren Angebot und Nachfrage in der EU verbessern.

Die heutigen Maßnahmen erfüllen das Versprechen von Präsidentin von der Leyen aus ihrer Rede zur Lage der Union vom September 2025, den Übergang Europas zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Durch die Konzentration auf Schlüsselsektoren und die Einführung gezielter praktischer Maßnahmen schafft dieses Paket die Voraussetzungen für ein robustes Gesetz über die Kreislaufwirtschaft im Jahr 2026.

Original-Quelle: Neues Maßnahmenpaket zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Stärkung des europäischen Kunststoffrecyclings

PDF/Pressemitteilung EU-Kommission: ip-25-3151_de.pdf