Energiekosten: Härtefallhilfe für KMUs

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe mit hohen Energiepreissteigerungen können ab dem 21. März 2023 Unterstützung im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen.

Für wen kommt die Härtefallhilfe in Frage?
Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. Zunächst können KMU, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe des vergangenen Novemberabschlags stellen können (Stufe 1). Zu einem späteren Zeitpunkt sollen in Sonderfällen KMU, deren Energiepreise sich 2023 vervierfacht haben und deren Energiekosten mindestens 8 Prozent ihres Umsatzes betragen, zudem eine Aufstockung der Preisbremsen auf 95 Prozent erhalten (Stufe 2) können. Später sollen KMU, deren Kosten für Heizöl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger deutlich gestiegen sind, eine Härtefallhilfe (Stufe 3) beantragen können. Für besondere Ausnahmekonstellationen hat Nordrhein-Westfalen zudem in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und dem Verband Freier Berufe NRW eine eigene Härtefallkommission eingerichtet.

Weitere Infos:
Fragen und Antworten: „Härtefallhilfe KMU Energie“ | Wirtschaft NRW

Antragsportal: www.nrwbank.de