Bundesnetzagentur: Wichtige Info Gasnotlage

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17.05.2022 Handlungsoptionen im Fall einer Gasnotlage veröffentlicht.

Die aufgelisteten Kriterien geben einen Hinweis darauf, wovon die Abschaltmaßnahmen abhängen. Eindeutige Aussagen lassen sich jedoch nicht treffen. Zu berücksichtigende Kriterien sind:

  • Dringlichkeit der Maßnahme, insbesondere in Abhängigkeit der Ausprägung der Gasmangelsituation
  • Größe der Anlage und deren Gasbezug und somit die Wirkung einer Gasversorgungsreduktion
  • Vorlaufzeit zur Gasbezugsreduktion bzw. eines geordneten Herunterfahrens der Produktionsanlagen oder benötigte Vorlaufzeit zur Anpassung der Produktionsketten an einen verminderten Bezug
  • Zu erwartende (volks-/betriebs-) wirtschaftliche Schäden
  • Kosten und Dauer der Wiederinbetriebnahme nach einer Gasversorgungsreduktion, sofern möglich
  • Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt langfristig, auch danach zu unterscheiden, ob ein Unternehmen zur Grundstoffindustrie gehört, ob die bei einem gasmangelbedingten Produktionsausfall fehlenden Güter importiert werden können, sowie ob und in welchem Umfang Unternehmen in Lieferketten eingebunden sind. Diese Abwägungskriterien können jedoch aktuell noch nicht berücksichtigt werden.

kunststoffland NRW empfiehlt seinen Mitgliedern zudem, soweit noch nicht geschehen, den Kontakt zum jeweiligen Gasnetzbetreiber aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die individuelle betriebliche Situation dort bekannt ist.

Originalquelle der Bundesnetzagentur

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