










| Eigenkapital - garantiert durch die Bürgschaftsbank |
01.03.2010 |
Seit Beginn dieses Jahres übernimmt die Bürgschaftsbank wieder Garantien für stille Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften, insbesondere der Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH -KBG-. |
| Kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können bei der KBG NRW die Mitfinanzierung von Gründungs-, Nachfolge- und Wachstumsvorhaben über stille Beteiligungen bis 1 Mio. Euro beantragen. Für dieses wirtschaftliche Eigenkapital übernimmt die Bürgschaftsbank in der Regel 70%ige Garantien. Stille Beteiligungen als wirtschaftliches Eigenkapital sorgen für eine ausgewogene Finanzierungsstruktur, schonen die Unternehmensliquidität und auch die Unternehmenssicherheiten und verbessern das jeweilige Rating. Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen für Detailinformationen zur Verfügung: Christoph Büth: 0211 91741-1002 Garantie- und Beteiligungsfragen: Mirja Imlau (0211 91741-1002) Darüber hinaus finden Sie alles Notwendige auf der Homepage der KBG NRW unter www.kbg-nrw.de.
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