Kunststoffland NRW ist eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kunststoffindustrie

, deren Ziel die Sicherung von Stabilität und Wachstum der Kunststoffbranche in NRW ist. Kunststoffland NRW informiert sie über Kunststoffverarbeiter und die Kunststoffindustrie in NRW.
Die Kunststoffbranche in NRW hat ein hohes Maß an Innovation (inbes. Arbeitsgruppe) durch Kunststoffforschung (betr. Kunststoffland).
Kunststoffbranche (Service) Beirat: Vorsitzender -

Dr. Manfred Spindler

stellvertretender Vorsitzender:

Staatssekretär Dr. Jens Baganz

Exzellenz verstärken, Möglichkeiten des Kunststoffrecycling und Recycling aufzeigen, denn die Wiederverwertung von PVC ist ein Anliegen der Gemeinschaftsinitiative.

Kunststoff-Tage

Kunststoffproduktion - Plastik - Kunststofftechnik

Angebote wie Verbundausbildung für Verfahrensmechaniker, Kunststofftechnik und Kautschuktechnik und der Umgang mit diesem Werkstoff.

Kunststoff im Alltag

Studienmöglichkeiten - Bachelor, Master, Chemie in der Kunststoffindustrie
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REACh

Die Europäische Chemikalienrichtlinie REACh in der Kunststoffindustrie

Im Interesse der Verbraucher hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, den Umgang mit chemischen Substanzen möglichst sicher zu gestalten.
Bereits 2001 stellte die EU-Kommission deshalb ihr „Weißbuch“ zur Chemikalienpolitik vor und verabschiedete im Oktober 2003 den Vorschlag für einen neuen europäischen Rechtsrahmen - die REACh-Verordnung.

REACh steht für die Registrierung, Evalisierung (Bewertung), Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien.

Die REACh-Verordnung ist am 01.06.2007 in Kraft getreten.

Nach dem Prinzip der Beweislastumkehr überträgt REACh die Verantwortung für die Überprüfung der Chemikaliensicherheit auf die Hersteller, Verarbeiter und Importeure in der EU. Sie müssen künftig überzeugend darstellen, dass ihre Produkte sicher zu handhaben sind und weder die Gesundheit der Weiterverarbeiter oder Verbraucher noch die Umwelt belasten.

Um diesem Vorsorgeprinzip gerecht zu werden, verlangt REACh über einen Zeitraum von elf Jahren die Registrierung von rund 30.000 chemischen Stoffen, die sich auf dem Markt befinden. Ohne eine Registrierung ist die weitere Verwendung oder Vermarktung ausgeschlossen (no data- no market).

Alle "Inverkehrbringer", d.h. Hersteller, Verarbeiter oder Importeure, die einen Stoff ab 1 Tonne pro Jahr produzieren oder in den europäischen Rechtsraum einführen, müssen in diesem Zeitrahmen (bis 30. November 2008) eine Registrierung bei der ECHA (Europäische Agentur für chemische Stoffe) in Helsinki vornehmen. Besonders kritische Stoffe werden darüber hinaus einem Zulassungsverfahren unterstellt und Hersteller solcher Stoffe aufgefordert Alternativen zu entwickeln.
Für die Stoffe, die sich bereits auf dem Markt befinden (Phase-in-Stoffe), ist eine Vorregistrierungsphase vorgesehen. Diese hat am 01.06.2008 begonnen und endet am 30.11.2008.

Verarbeiter können registrierungspflichtig sein, wenn sie neben den eingesetzten Stoffen auch selbst Stoffe synthetisieren oder aus einem Nicht-EU-Land importieren.

kunststoffland NRW e.V. bietet Hilfestellung bei Fragen zum Thema REACh 
info@kunststoffland-nrw.de

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